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Wirtschaft & Steuern
Arbeit & Lohn
17. Sep 2025 /
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater
Pflichtversicherung gegen Naturkatastrophen
In diesem Rundschreiben informieren wir Sie über Pflichtversicherung gegen Naturkatastrophen. Mittelgroße Unternehmen („medie imprese“) müssen der Pflicht innerhalb 30. September 2025 nachkommen und Klein- und Mikrounternehmen („piccole e micro imprese“) innerhalb 31. Dezember 2025. Es wird daher empfohlen, sich mit der eigenen Versicherungsgesellschaft in Verbindung zu setzen und den bestehenden Versicherungsschutz rechtzeitig zu überprüfen.
Daniel Mayr
Steuerberater
09. Sep 2025 /
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater
Das zweijährige Vorab-Konkordat
Mit beiliegendem Rundschreiben informieren wir Sie über die erneute Möglichkeit der Anwendung des zweijährigen Vorab-Konkordats, mittels welchem die Einnahmenagentur dem Steuerzahler einen Vorschlag für die besteuernden Unternehmer- oder Freiberuflereinkommen der Jahre 2025 und 2026 macht, unabhängig davon, welches Einkommen dann erzielt wird. In der Regel ist eine Annahme nur dann sinnvoll, sofern für die Jahre 2025 und 2026 steigende Einkünfte erwartet werden. Für Subjekte, welche bereits im letzten Jahr dem Vorab-Konkordat zugestimmt haben, ergibt sich kein Handlungsbedarf.
Lukas Aichner
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
08. Aug 2025 /
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater
Allgemeiner Aufschub Zahlungen Zeitraum 1. - 20. August
Sämtliche anfallende Steuer- und Beitragszahlungen (MwSt, Vorsteuer, INPS-Fixbeiträge, Lohnsteuern usw.) der ersten Augusthälfte werden einheitlich auf Dienstag, 20. August 2025 aufgeschoben.
Lukas Aichner
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
03. Jun 2025 /
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater
Offenlegungspflicht für erhaltene Beiträge
Betriebe, die im Jahr 2024 Beiträge von insg. über Euro 10.000 vonseiten der öffentlichen Verwaltungen erhalten haben (Kassaprinzip), müssen diese im Bilanzanhang (ordentliche Jahresabschlüsse) bzw. auf der eigenen Webseite (verkürzte Jahresabschlüsse, Personengesellschaften und Einzelunternehmen) bis Ende Juni 2025 veröffentlichen – andernfalls drohen Strafen in der Höhe von 1% der erhaltenen Beiträge (mit einem Minimum von Euro 2.000) bzw. der Beitrag kann widerrufen werden, wenn der Offenlegungspflicht nicht infolge der Beanstandung nachgekommen wird. Freiberufler und Freiberufler-Sozietäten sind nicht zur Offenlegung verpflichtet.
Daniel Mayr
Steuerberater
10. Apr 2025 /
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater
Trimestrale Rückerstattung von MwSt-Guthaben
Sofern bei Ihnen aus den MwSt-Abrechnungen für das 1. Trimester 2025 ein größeres MwSt-Guthaben resultiert und sich in den kommenden Monaten voraussichtlich keine MwSt-Schuld ergibt, mit welchem das Guthaben verrechnet werden kann, besteht bei Vorhandensein bestimmter Voraussetzung (siehe das beiliegende Rundschreiben) die Möglichkeit bis Ende April einen trimestralen MwSt-Rückerstattungsantrag einzureichen, wodurch das MwSt-Guthaben zurückgefordert oder mit anderen Steuern (z.B. Lohnsteuern, Vorsteuern usw.) verrechnet werden kann. Falls Sie einen solchen Erstattungsantrag machen möchten, bitten wir Sie sich mit Ihrem Sachbearbeiter in Verbindung zu setzen und uns die notwendigen Unterlagen (MwSt-Abrechnungen und MwSt-Register vom 1. Trimester, Saldenbilanz zum 31.03.2025, Investitionsrechnungen samt Investitionskonten vom 1. Trimester und Rechnungen der Anlagenverkäufe vom 1. Trimester) bis 22. April 2025 bereitzustellen.
Lukas Aichner
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
09. Apr 2025 /
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater
Strafen für verspätete oder unterlassene Aufzeichnung von ausländischen Rechnungen
Mit beiliegendem Rundschreiben informieren wir Sie kurz über die Strafen im Falle einer unterlassenen oder verspäteten Registrierung von erhaltenen Auslandsrechnungen (Amazon usw.). Nachdem im Falle einer verspäteten Registrierung in der Buchhaltung bzw. in den MwSt-Registern Strafen von bis zu 5% der MwSt-Grundlage mit einem Minimum von € 1.000 pro Rechnung zur Anwendung kommen, bitten wir Sie uns erhaltene Rechnungen von ausländischen Lieferanten immer monatlich an uns zu übermitteln (auch bei trimestraler Buchhaltung), damit wir diese Rechnungen termingerecht erfassen können und somit Verwaltungsstrafen vermieden werden können.
Lukas Aichner
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
25. Mär 2025 /
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater
Pflichten - Versicherung und PEC
In diesem Rundschreiben informieren wir Sie über die folgenden beiden Themen: 1. Pflichtversicherung gegen Naturkatastrophen - innerhalb 31.03.2025 bzw. bei nächster Fälligkeit 2. Verpflichtung zum Besitz einer PEC-Mail-Adresse für alle Verwalter - von Kapital- und Personengesellschaften
Daniel Mayr
Steuerberater
12. Mär 2025 /
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater
Steuernachlass bei Zustimmung zum Vorab-Vergleich
Steuersubjekte, welche dem zweijährigen Vorab-Konkordat („concordato preventivo biennale“) für die Jahre 2024 und 2025 zugestimmt haben, steht die Wahlmöglichkeit zu, von der pauschalen Berichtigung bzw. vom sogenannten Steuernachlass für die Jahre 2018 bis 2022 (oder auch nur für einzelne Jahre davon) Gebrauch zu machen. Für Subjekte, welche im Jahr 2018 eine Isa-Note von mindestens 8 erzielten, gilt diese Steuerperiode bereits als verjährt – in diesem Fall macht die Nutzung des Steuernachlasses nur für die Jahre 2019 bis 2022 Sinn. Kleinunternehmer und Freiberufler im Pauschalsystem („regime forfetario“), welche dem Vorab-Konkordat nur für das Jahr 2024 zustimmen konnten, dürfen den Steuernachlass nicht beanspruchen.
Lukas Aichner
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
10. Mär 2025 /
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater
Werbebonus 2025
Für das Jahr 2025 sind nur Werbekosten in lokalen oder nationalen Zeitschriften gefördert, wenn die getätigten Werbeausgaben um mindestens 1% höher sind als die Ausgaben im Vorjahreszeitraum. Der Bonus für die genannten Werbekosten beträgt maximal 75% der Mehrausgaben. Übersteigen diese Mehrausgaben im Jahr 2025 voraussichtlich einen Betrag von ca. Euro 2.000, bitten wir Sie, sich mit ihrer Sachbearbeiterin innerhalb 20. März 2025 in Verbindung zu setzen. Achtung: Werbeaufschriften, Druck von Flyern und Broschüren, Links im Internet, Stellenanzeigen für neue Mitarbeiter, Werbebanner bei Bushaltestellen oder Sportanlagen usw. gehören nicht zu den förderbaren Werbeausgaben.
Daniel Mayr
Steuerberater
29. Jan 2025 /
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater
Abfalltransport - Eintragung im Verzeichnis der Umweltfachbetriebe
Für Transporte von Abfällen mit Abfallerkennungsschein ist eine Eintragung in das Verzeichnis der Umweltfachbetriebe (Kategorie 2-bis) verpflichtend eingeführt worden. Ausgenommen sind der Transport von Hausabfällen und dem Hausmüll gleichartigen, nicht gefährlichen Sonderabfällen.
Daniel Mayr
Steuerberater
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