News & Infos

11. Sep 2023 / Wirtschaftsprüfer & Steuerberater
Lukas Aichner
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
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Kurzinfo Steuern

Anpassung der Registrierkassen bis 2. Oktober 2023


Bis zum 2. Oktober 2023 müssen die elektronischen Registrierkassen aufgrund einer Änderung der Kassenbon-Lotterie aktualisiert bzw. neu angepasst werden, damit diese einen zweidimensionalen Code generieren können. Dieser QR-Code wird zukünftig auf dem Kassenbon abgedruckt und ermöglicht dem Kunden die Teilnahme an der „sofortigen Kassenbon-Lotterie“ (Lotteria istantanea), welche am 2. Oktober 2023 beginnt. Für die Teilnahme muss eine Ware oder Dienstleistung mit digitalen Zahlungsmitteln gekauft werden. Der Kunde kann anschließend den QR-Code des Kassenbons mit seinem Smartphone einscannen und weiß sofort, ob er etwas gewonnen hat.
Für die technischen Details der Anpassung bitten wir Sie, sich mit Ihrem Registrierkassenanbieter in Verbindung zu setzten. Für die Kosten ist ein Steuerguthaben bis maximal € 50 pro Registrierkasse vorgesehen. Bei unterlassener Anpassung der Registrierkassen wird dem Kunden die Teilnahme an der Lotterie verweigert. Der Kunde kann den Vorfall bei der Einnahmenagentur melden, welche diesen Umstand bei der Analyse und Planung der Steuerkontrollen berücksichtigt und das Risiko einer Steuerkontrolle somit erhöht wird.

 

Initiativen zur Unterstützung der Digitalisierung von Kleinstunternehmen


Mit dem Beschluss der Landesregierung Nr. 581/2022 wurde eine Förderung für die Digitalisierung vorgesehen. Die Mindestausgabe pro Antrag liegt bei € 2.000 und die Höchstausgabe bei € 10.000. Es werden bis zu 60% der förderungsfähigen Ausgaben im Rahmen der De-Minimis-Regelung bezuschusst.
Als Anspruchsberechtigte gelten Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften, welche in Südtirol eine Handwerks-, Industrie-, Handels-, Dienstleistungs- oder Tourismustätigkeit als Haupttätigkeit ausüben und als Kleinstunternehmen mit bis zu 5 Mitarbeitern (im Vorjahr) eingestuft sind. Auch Freiberufler können für diese Förderung ansuchen, allerdings nur in den ersten fünf Jahren ab dem Tag der Zuteilung der Mehrwertsteuernummer oder, falls günstiger, ab dem Tag der Eintragung in das Berufsverzeichnis.
Förderfähig sind Vorhaben, die eng mit der in Südtirol ausgeübten Tätigkeit der Unternehmen laut Artikel 4 zusammenhängen und sich direkt auf diese Tätigkeit auswirken sowie der Einführung digitaler Technologien und Prozesse dienen, zur Umsetzung und Verbesserung:
a) von Organisations- und Geschäftsmodellen;
b) des Internetauftrittes des Unternehmens und der Formen des elektronischen Handels;
c) der Verwaltung von sozialen Medien und digitalen Kommunikationsmodellen

 

2. Hierbei sind insbesondere förderfähig:
a) Schulungs-, Coaching- und Tutoring-Initiativen, die sich an Angestellte, Inhaber*Innen und Gesellschafter*Innen richten, die im Antrag stellenden Unternehmen oder in Partner- oder in sonstiger Form verbundenen Unternehmen tätig sind;
b) Initiativen zu Beratung und Wissensvermittlung;
c) Ankauf und Optimierung von Software.


Der Ankauf von Hardware (PC und Zubehör) wird NICHT gefördert.


Der Antrag kann VOR Beginn der Investition (Bestellung) bis 31. Oktober 2023 für geplante Investitionsvorhaben im Jahr 2023 eingereicht werden.

 

Steuerguthaben für den Einkauf von Treibstoff durch Transportunternehmen


Für Transportunternehmen auf Rechnung Dritter („trasporto conto terzi“) wurde bereits im Vorjahr ein Steuerguthaben für den Einkauf von Treibstoff für das 1. Trimester 2022 vorgesehen.
Nun wurde diese Maßnahme zur Bekämpfung der steigenden Treibstoffpreise auch für die Transportunternehmen auf eigene Rechnung („trasporto conto proprio“) für das 1. Trimester 2022 erweitert. Das Steuerguthaben beträgt 28% auf den Ankauf von Dieseltreibstoff im 1. Trimester 2022. Die Voraussetzungen für diese Steuergutschrift sind:
- Das Transportunternehmen muss im eigenen Namen tätig sein ("trasporto merci in conto proprio");
- Die Fahrzeuge müssen ein Gewicht von mehr als 7,5 Tonnen haben;
- Die Fahrzeuge müssen der Schadstoffklasse Euro 5 oder höher entsprechen;
- Das Transportunternehmen muss im nationalen Verzeichnis der Transportunternehmen ("albo nazionale degli autotrasportatori") und im nationalen elektronischen Verzeichnis ("Registro elettronico nazionale" – REN) registriert sein.

Für dieses Steuerguthaben wurde ein Budget von Euro 85 Mio. bereitgestellt.


Für die Transportunternehmen auf Rechnung Dritter kann hingegen um die Gewährung einer Steuergutschrift von maximal 12% der im 2. Trimester 2022 getätigten Treibstoffeinkäufe angesucht werden.
Die Voraussetzungen für diese Steuergutschrift von 12% sind:
- Das Transportunternehmen muss im Auftrag Dritter tätig sein ("trasporto merci conto terzi");
- Die Fahrzeuge müssen ein Gewicht von mehr als 7,5 Tonnen haben;
- Die Fahrzeuge müssen der Emissionskategorie Euro 5 oder höher entsprechen;
- Das Transportunternehmen muss im nationalen Verzeichnis der Transportunternehmen ("albo nazionale degli autotrasportatori") und im nationalen elektronischen Verzeichnis ("registro elettronico nazionale" – REN) registriert sein.

 

ANTRAGSSTELLUNG


Um die Steuergutschrift zu erhalten, müssen die betroffenen Unternehmen einen entsprechenden Antrag über die Plattform der Zollbehörde stellen. Der Zugang zur genannten Plattform (in zwei separate Bereiche unterteilt) erfolgt durch den gesetzlichen Vertreter des Unternehmens über SPID / CNS (Carta Nazionale dei Servizi) / CIE (Carta d'Identità Elettronica).
Dem Antrag müssen zwei Dateien (mit der Erweiterung .csv) beigefügt werden, die gemäß den vom MIT auf seiner Website bereitgestellten Beispielen auszufüllen sind:

  •  Datei mit Rechnungen (eine Zeile pro angeführte Rechnung) mit folgenden Informationen:
    • Identifikationsnummer der Rechnung;
    • Rechnungsart (CARB / NO CARB);
    • Rechnungsbetrag vor Mehrwertsteuer;
    • Erstattungsbetrag vor Mehrwertsteuer (Teilbetrag des in Rechnung gestellten Betrags, der für Euro-5- und Euro-6-Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen verwendet wurde).
  • Datei mit Fahrzeugkennzeichen (eine Zeile pro Kennzeichen in den Rechnungen).

Antragsfristen:

  • Transportunternehmen auf eigene Rechnung: 11.09.2023, 15:00 Uhr, bis 29.09.2023, 23:59 Uhr;
  • Transportunternehmen auf Rechnung Dritter: 18.09.2023, 15:00 Uhr, bis 06.10.2023, 23.59 Uhr.