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Wirtschaft & Steuern
Arbeit & Lohn
31. Okt 2025 /
Arbeitsrechtsberater
BONUS MAMME 2025
Das NISF INPS hat mit 28.10.2025 das Rundschreiben Nr. 139 veröffentlicht, mit welchem die erwarteten Anweisungen für das Ansuchen des sogenannten „Bonus Mamme“ veröffentlicht wurden.
Dr. Martin Recla
Arbeitsrechtsberater
22. Okt 2025 /
Arbeitsrechtsberater
Kurzinfo Löhne
Krankmeldung / IRES „premiale“ – Reduzierung von 24% auf 20% / Beitragsreduzierung für selbständige Handwerker und Kaufleute / Unzulässige Arbeitskräfteüberlassung bei Werkverträgen / Neuer nationaler Feiertag ab 2026
Dr. Martin Recla
Arbeitsrechtsberater
17. Sep 2025 /
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater
Pflichtversicherung gegen Naturkatastrophen
In diesem Rundschreiben informieren wir Sie über Pflichtversicherung gegen Naturkatastrophen. Mittelgroße Unternehmen („medie imprese“) müssen der Pflicht innerhalb 30. September 2025 nachkommen und Klein- und Mikrounternehmen („piccole e micro imprese“) innerhalb 31. Dezember 2025. Es wird daher empfohlen, sich mit der eigenen Versicherungsgesellschaft in Verbindung zu setzen und den bestehenden Versicherungsschutz rechtzeitig zu überprüfen.
Daniel Mayr
Steuerberater
11. Sep 2025 /
Arbeitsrechtsberater
Kurzinfo Löhne - Beschäftigung von Nicht-EU-Bürgern
Im Hinblick auf die bevorstehende Wintersaison und die aktuellen gesetzlichen Neuerungen möchten wir Sie über die wichtigsten Schritte und Besonderheiten bei der Anstellung von Nicht-EU Bürgern in Italien informieren.
Dr. Hannah Blasbichler
Anwärterin Arbeitsrechtsberater
09. Sep 2025 /
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater
Das zweijährige Vorab-Konkordat
Mit beiliegendem Rundschreiben informieren wir Sie über die erneute Möglichkeit der Anwendung des zweijährigen Vorab-Konkordats, mittels welchem die Einnahmenagentur dem Steuerzahler einen Vorschlag für die besteuernden Unternehmer- oder Freiberuflereinkommen der Jahre 2025 und 2026 macht, unabhängig davon, welches Einkommen dann erzielt wird. In der Regel ist eine Annahme nur dann sinnvoll, sofern für die Jahre 2025 und 2026 steigende Einkünfte erwartet werden. Für Subjekte, welche bereits im letzten Jahr dem Vorab-Konkordat zugestimmt haben, ergibt sich kein Handlungsbedarf.
Lukas Aichner
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
08. Aug 2025 /
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater
Allgemeiner Aufschub Zahlungen Zeitraum 1. - 20. August
Sämtliche anfallende Steuer- und Beitragszahlungen (MwSt, Vorsteuer, INPS-Fixbeiträge, Lohnsteuern usw.) der ersten Augusthälfte werden einheitlich auf Dienstag, 20. August 2025 aufgeschoben.
Lukas Aichner
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
25. Jul 2025 /
Arbeitsrechtsberater
Kurzinfo Löhne
Ferragosto: Zahlungstermin Modell F24 am 20.08.2025 / Auszahlungslimit Steuerguthaben Modell 730 / Schwarzarbeit bleibt weiterhin (viel) zu teuer – hohe Strafgebühren / UNIURG – Neue Übermittlungsform ab 04. August 2025 / Disziplinarkodex: Physischer Aushang ist verpflichtend / Lohnstreifen ins Online Portal? - Nutzen auch Sie diese Möglichkeit!
Dr. Johannes Aichner
Anwärter Arbeitsrechtsberater
03. Jul 2025 /
Arbeitsrechtsberater
Kurzinfo Löhne
Spesenabrechung bei Auslandsdienstreisen: Kein Zahlungsnachweis mehr nötig / BONUS GIOVANI - under 35 - Ab 1. Juli 2025 nur bei Steigerung der Mitarbeiterzahl / Verzögerung des Rentenantritts im Jahr 2025 ist nicht vorteilhaft
Dr. Dominik Watschinger
Anwärter Arbeitsrechtsberater
03. Jun 2025 /
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater
Offenlegungspflicht für erhaltene Beiträge
Betriebe, die im Jahr 2024 Beiträge von insg. über Euro 10.000 vonseiten der öffentlichen Verwaltungen erhalten haben (Kassaprinzip), müssen diese im Bilanzanhang (ordentliche Jahresabschlüsse) bzw. auf der eigenen Webseite (verkürzte Jahresabschlüsse, Personengesellschaften und Einzelunternehmen) bis Ende Juni 2025 veröffentlichen – andernfalls drohen Strafen in der Höhe von 1% der erhaltenen Beiträge (mit einem Minimum von Euro 2.000) bzw. der Beitrag kann widerrufen werden, wenn der Offenlegungspflicht nicht infolge der Beanstandung nachgekommen wird. Freiberufler und Freiberufler-Sozietäten sind nicht zur Offenlegung verpflichtet.
Daniel Mayr
Steuerberater
26. Mai 2025 /
Arbeitsrechtsberater
Neuerung nationaler Kollektivvertrag Bauhandwerk
Am 20. Mai 2025 wurde der neue nationale Kollektivvertrag für den Sektor Bauhandwerk unterzeichnet. Dieser tritt rückwirkend mit 01. Mai 2025 in Kraft und hat eine Gültigkeit bis zum 30. September 2028. Nachstehend haben wir die wichtigsten Neuerungen für Sie zusammengefasst.
Dr. Dominik Watschinger
Anwärter Arbeitsrechtsberater
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