Der Südtiroler Landtag hat im Haushaltsgesetz 2025 den Vorschlag der Sozialpartner angenommen, den IRAP-Steuersatz für jene Unternehmen zu senken, welche übertarifliche Löhne gemäß eines Landeszusatz- oder Betriebszusatzvertrages auszahlen
Der Südtiroler Landtag hat im Haushaltsgesetz 2025 den Vorschlag der Sozialpartner angenommen, den IRAP-Steuersatz für jene Unternehmen zu senken, welche übertarifliche Löhne gemäß eines Landeszusatz- oder Betriebszusatzvertrages auszahlen