Am 04. Mai 2025 finden die Gemeindewahlen in Südtirol sowie am 08. und 09. Juni 2025 das Referendum im gesamten italienischen Staatsgebiet statt. Lohnabhängige Arbeitnehmer, welche als Wahlhelfer beauftragt werden, haben Anrecht auf Freistellungen für die Funktion des Wahlhelfers. Die Arbeitnehmer haben neben ihrer normalen Entlohnung Anrecht auf eine zusätzliche Entlohnung oder Ersatzruhetage. Arbeitnehmer, deren Stundenplan Sonntagsarbeit vorsieht, haben Anspruch auf Freistellung für die Durchführung des Wahlvorganges. Nachstehend die wichtigsten Regelungen.