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26. Mai 2025 / Arbeitsrechtsberater
Dr. Dominik Watschinger
Anwärter Arbeitsrechtsberater
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Neuerung nationaler Kollektivvertrag Bauhandwerk

Am 20. Mai 2025 wurde der neue nationale Kollektivvertrag für den Sektor Bauhandwerk unterzeichnet. Dieser tritt rückwirkend mit 01. Mai 2025 in Kraft und hat eine Gültigkeit bis zum 30. September 2028. Nachstehend haben wir die wichtigsten Neuerungen für Sie zusammengefasst.