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22. Mai 2026 / Wirtschaftsprüfer & Steuerberater
Dott.ssa Johanna Wieser
Steuerberaterin
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Pflicht zur Angabe des CUN - Codes

Neue Pflicht zur Angabe des CUN-Codes in elektronischen Rechnungen

Ab dem 16. Mai 2026 wird es verpflichtend, den CUN-Code in elektronischen Rechnungen anzugeben, wenn es sich um bestimmte Agrar- und Lebensmittelprodukte handelt, die den nationalen Kommissionen unterliegen. Diese neue Verpflichtung ergibt sich aus Art. 33 der Legge n. 182/2025, der mit Wirkung ab dem 20. März 2026 einen neuen Absatz (comma 7-bis) in Art. 3 des D.L. n. 63/2024 eingefügt hat. Die technischen Durchführungsregeln wurden durch das Provvedimento der Agenzia delle Entrate n. 93628/2026 vom 18. März 2026 festgelegt. Ursprünglich auf das Jahr 2026 begrenzt, wurde die Geltungsdauer durch das sogenannte Milleproroghe-Dekret (D.L. n. 200/2025, umgewandelt in Gesetz n. 26/2026) bis zum 31. Dezember 2028 verlängert.

 

Was bedeutet das?

Betriebe, die innerhalb der Lebensmittelversorgungskette B2B-Rechnungen für bestimmte landwirtschaftliche Produkte ausstellen, müssen in ihren elektronischen Rechnungen für jede betroffene Warenposition einen spezifischen Produktidentifikationscode, den sogenannten CUN-Code (Commissione Unica Nazionale), angeben. Die CUN sind staatlich regulierte Gremien, die Marktpreistrends für bestimmte Agrarprodukte transparent und einheitlich erfassen. Durch die Pflichtangabe in der Rechnung sollen die tatsächlichen Transaktionsdaten aus der Praxis direkt in die Preisbildung dieser Kommissionen einfließen und der Erstellung von Marktberichten und der Bildung von Referenzpreisen dienen.

Von der Pflicht nicht betroffen sind Unternehmen, die Rechnungen direkt an Endverbraucher ausstellen (B2C), sowie Aussteller vereinfachter Rechnungen (fatture semplificate).

 

Was ist zu tun?

Für jedes betroffene Produkt, das in einer Rechnung aufgeführt wird, muss im XML-Datensatz der elektronischen Standardrechnung ein zusätzlicher Block ausgefüllt werden:

Wichtig: Es ist ausschließlich das XML-Format der ordentlichen Rechnung (fattura ordinaria) zu verwenden. Die CUN-Codes finden Sie im offiziellen Verzeichnis des Ministeriums für Landwirtschaft, Nahrungsmittelsouveränität und Forstwirtschaft (MASAF) unter: https://www.listinicun.it/pages/showIndex

Bestimmte Daten aus diesen Rechnungen müssen an das technische Sekretariat jeder „Commissione Unica Nazionale“ (CUN = nationale Preis-/Marktkommission) übermittelt werden, und zwar über die italienische elektronische Warenbörse Borsa Merci Telematica Italiana.

Es handelt sich um folgende Daten:

  • den CUN-Produktcode (Feld 2.2.1.16.2 „RiferimentoTesto“)
  • die Maßeinheit (Feld 2.2.1.6 „UnitaMisura“)
  • die Menge (Feld 2.2.1.5 „Quantita“)
  • den Gesamtpreis (Feld 2.2.1.11 „PrezzoTotale“)

Für die Übermittlung gilt:

Die Daten müssen nach CUN-Code und Maßeinheit zusammengefasst (aggregiert) und anonymisiert bereitgestellt werden (also ohne personenbezogene Daten oder Kundendaten).Die Übermittlung muss wöchentlich erfolgen und die Übertragung erfolgt über die nationale digitale Datenplattform („Piattaforma Digitale Nazionale Dati“).