Betrag für steuer- und beitragsfreie (Weihnachts-) Geschenke und Zuwendungen an Mitarbeiter in Höhe von € 1.000,00 (€ 2.000 mit zu Lasten lebenden Kindern)
Möglichkeit der Rückerstattung von Spesen
Überschreitung der Höchstgrenzen und Angabe auf dem Lohnstreifen
NEUES zu Kündigungen durch Mütter & Väter in der Probezeit