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20. Okt 2023 / Arbeitsrechtsberater
Dr. Johannes Aichner
Anwärter Arbeitsrechtsberater
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Freistellung für Arbeitnehmer als Wahlhelfer

Am 22. Oktober 2023 finden die Landtagswahlen in Südtirol statt. Arbeitnehmer, welche als Wahlhelfer beauftragt werden, haben neben ihrer normalen Entlohnung Anrecht auf eine zusätzliche Entlohnung oder Ersatzruhetage.