News & Infos

02. Sep 2019 / Arbeitsrechtsberater
Philipp Aichner
Arbeitsrechtsberater
PDF Download
Arbeitszeit

Regelung Arbeitszeit bei lohnabhängigem Arbeitnehmer/Mitarbeiter in Italien

Die Thematik Arbeitszeit ist auf europäischer Ebene durch die EU-Richtlinie 1993/104/EG und nachfolgend durch 2003/88/CE geregelt, welche in Italien mit dem GVD Nr. 66/2003 umgesetzt und mit GVD Nr. 213/2004 erweitert wurde. 
Unter Arbeitszeit verstehen wir, die Zeit an der ein Arbeitnehmer/Mitarbeiter dem Arbeitgeber für die Ausübung einer festgelegten Arbeit gemäß Anstellungsvertrag/Arbeitsvertrag zur Verfügung steht.
Grundsätzlich wird die Arbeitszeit vom Arbeitgeber festgelegt, allerdings muss er dabei eine Reihe gesetzlichen und kollektivvertraglichen (tarifvertragliche) Einschränkungen berücksichtigen, denn zu lange Arbeitszeiten können sich belastend auf den Arbeitnehmer/Mitarbeiter auswirken und gesundheitliche Beschwerden verursachen. Die normale Arbeitszeit beträgt 8 Stunden pro Tag bzw. 40 Stunden pro Woche. Nachfolgend ein kompakter Überblick über die wesentlichen Regelungen:

Tägliche Ruhepause

Gemäß Art. 7 des GVD Nr. 66/2003 muss ein Arbeitnehmer/Mitarbeiter mindestens 11 Stunden durchgehend innerhalb von 24 Stunden an Ruhepause genießen können. Der Beginn der 24 Stunden läuft ab Arbeitsaufnahme. Dies heißt im Umkehrschluss, dass ein Arbeitnehmer/Mitarbeiter pro Tag höchstens 13 Stunden arbeiten darf.

Wöchentlicher Ruhetag

Der Arbeitnehmer/Mitarbeiter hat Anrecht innerhalb von 7 Kalendertagen mindestens 24 Stunden durchgehend der Arbeit fern zu bleiben. Die Frist der Inanspruchnahme wird im 14-Tages-Durchschnitt gerechnet, was bedeutet, dass der Ruhetage theoretisch auch nach dem 7. Kalendertag genossen werden kann. In der Regel fällt der wöchentliche Ruhetag auf den Sonntag. Aufgrund betrieblicher Erfordernisse und Kollektivverträgen kann der Ruhetag auch an einem anderen Tag genossen werden. Der wöchentliche Ruhetag muss mit der täglichen Ruhepause kumuliert werden.

Pausen

Sollte ein Arbeitnehmer mindestens 6 Stunden durcharbeiten, so muss ihm 10 Minuten an Pause gestattet werden. Die Zeit der Pause in diesem Fall gilt nicht als Arbeitszeit und wird folglich auch nicht vergütet. 

Büro Aichner                                                                                                                                                                                                                              Ihre Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Arbeitsberater in Südtirol/Italien