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12. Jul 2023 / Arbeitsrechtsberater
Dr. Hannah Blasbichler
Anwärterin Arbeitsrechtsberater
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Arbeitsdekret (decreto lavoro) G.D. 04.05.2023, Nr. 48 in Gesetz Nr. 85 vom 03.07.2023 umgewandelt

Das Gesetzesdekret Nr. 48/2023 ist in ein ordentliches Gesetz Nr. 85 vom 03.07.2023 umgewandelt worden. Folgend die wichtigsten Neuerungen:

  • Reduzierung der Beiträge für Arbeitnehmer der unteren Einkommensstufen
  • Inklusionsbeihilfe (assegno di inclusione) ersetzt Bürgereinkommen (reddito di cittadinanza)
  • Beitragsbegünstigung für die Einstellung von Beziehern des „Reddito di Inclusione“
  • Neuerungen Familiengeld “Assegno unico e universale“
  • Vereinfachung der Transparenzbestimmungen im Arbeitsvertrag
  • Neuerungen bei befristeten Arbeitsverträgen
  • Erhöhung Fringe Benefit auf € 3.000 für 2023 NUR für Mitarbeiter mit Kindern zu Lasten
  • Steuerfreier Zuschlag für Nachtarbeit und Überstunden an Feiertagen im Sektor Tourismus (NEU)