Allgemeiner Aufschub für Steuer- und Beitragszahlungen im Zeitraum 01.08 bis 20.08 einheitlich am 20.08.2025 fällig
Mit einer Verordnung1 vom Jahr 2012 wurde die Frist für sämtliche in der ersten Augusthälfte (01.08 bis 20.08) anfallende Steuer- und Beitragszahlungen (z.B. MwSt, Vorsteuer, INPS-Fixbeiträge, Lohnsteuern usw.) einheitlich auf den 20. August aufgeschoben.
Somit gilt heuer für alle im Zeitraum vom 01.08.2025 bis 20.08.2025 fälligen Steuer- und Beitragszahlungen der einheitliche Einzahlungstermin mit Datum 20. August 2025.
Kein Aufschub ist für die Intra-Meldung für den Monat Juli vorgesehen, zumal die entsprechende Frist als allgemeine Regel mit dem 25. August festgesetzt ist.
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1Art. 3-quater GD Nr. 16/2012)