Mit einer Verordnung vom Jahr 2012 wurde die Frist für sämtliche in der ersten Augusthälfte (01.08 bis 20.08) anfallende Steuer- und Beitragszahlungen (z.B. MwSt, Vorsteuer, INPS-Fixbeiträge, Lohnsteuern usw.) einheitlich auf den 20. August aufgeschoben.
Somit gilt heuer für alle im Zeitraum vom 01.08.2020 bis 20.08.2020 fälligen Steuer- und Beitragszahlungen mit dem Modell F24 der einheitliche Einzahlungstermin mit Datum
20. August 2020.
Kein Aufschub ist für die Intra-Meldung für den Monat Juli vorgesehen, zumal die entsprechende Frist als allgemeine Regel mit dem 25. August festgesetzt ist.
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