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21. Feb 2024 / Arbeitsrechtsberater
Dr. Hannah Blasbichler
Anwärterin Arbeitsrechtsberater
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Landeszusatzabkommen für Freiberufler vom 09.02.2024

Am 09. Februar 2024 haben die Sozialpartner das Landeszusatzabkommen für Freiberufler abgeschlossen. Darin sind die meisten Bestimmungen des letzten Landeszusatzvertrages vom 19.01.2018 bestätigt worden und einige neue Regelungen dazugekommen. Nachstehend eine Übersicht der wesentlichen Bestimmungen:

  • Territoriales Lohnelement (EET) wird auf € 125,00 erhöht
  • Befristete Arbeitsverträge
  • Lehrlingswesen
  • Krankheit
  • Obligatorischer Mutterschaftsurlaub (5 Monate) - Lohnergänzung des Arbeitgebers auf 100%
  • Elternurlaub
  • Unbezahlter Wartestand nach Mutterschaft – Recht auf Anzahlung der Abfertigung
  • Krankheit von Kindern
  • Abtretung von Urlaub an Arbeitskollegen für die Pflege von minderjährigen Kindern
  • Rentenzusatzversicherung: Möglichkeit nur 50% der Abfertigung einzuzahlen
  • Aufschläge für Überstunden, Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit
  • Urlaubsregelung für Mitarbeiter von Ärzten und Zahnärzten