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29. Mär 2024 / Arbeitsrechtsberater
Dr. Dominik Watschinger
Anwärter Arbeitsrechtsberater
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Erneuerung Kollektivvertrag Holz Handwerk vom 05.03.2024

Am 05. März 2024 wurde zwischen den vertragsschließenden Parteien des Sektors Holz und Stein – Handwerk ein Übereinkommen erzielt, welches sowohl den wirtschaftlichen Teil des Kollektivvertrages, als auch eine kleine Neuerung für die berufsspezialisierenden Lehrlinge vorsieht. Der neue Kollektivvertrag tritt dabei rückwirkend mit 01. Januar 2024 in Kraft und hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2026.