Das Limit für Bargeldzahlungen wurde mit 06.12.2011 auf Euro 1.000 herabgesetzt. Somit sind künftig nur mehr Barzahlungen bis zu Euro 999,99 zulässig. Bei Nichtbeachtung drohen Strafen zwischen 1% bis zu 40% des betreffenden Betrages, mit einem Minimum von Euro 3.000.
Geschenke oder Sachleistungen an Mitarbeiter bis zu einem Gesamtbetrag, einschließlich Mehrwertsteuer, von € 258 pro Jahr sind weiterhin steuer-und beitragsfrei.
Für Pkws mit einer Nennleistung von mehr als 225 kW (306 PS) muss eine zusätzliche Steuer entrichtet werden. Diese Sondersteuer beträgt 10 Euro/kW und wird nur auf die Leistung, welche die Schwelle von 225 kW übersteigt berechnet.
Als Maßnahme zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit, haben private Unternehmen die Möglichkeit, beim INPS eine Prämie in Höhe von 5.000 € bei Aufnahme von jungen Eltern zu beantragen.